PV-Pflicht bei Dachsanierung in NRW: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Alexander Mecklenbeck prüft die Vorbereitung einer Photovoltaikanlage bei einer Dachsanierung

Ein neues Dach ist eine große Investition. In Nordrhein-Westfalen gehört seit 2026 bei vielen vollständigen Dachsanierungen auch die Frage nach Photovoltaik verbindlich zur Planung. Wer Dachdecker, Statik und Elektrofachbetrieb früh zusammenbringt, vermeidet spätere Umwege.

Wann greift die Pflicht?

Die nordrhein-westfälische Solaranlagen-Verordnung erfasst grundsätzlich Gebäude, bei denen nach dem 1. Januar 2026 mit der vollständigen Erneuerung der Dachhaut begonnen wird. Gemeint ist die vollständige Erneuerung der Abdichtung oder Eindeckung. Eine reine Reparatur kurzfristig entstandener Schäden ist davon ausgenommen.

Wie groß muss die Anlage sein?

Bei einer vollständigen Dachhauterneuerung sollen Photovoltaikmodule grundsätzlich mindestens 30 Prozent der geeigneten Nettodachfläche bedecken. Für bestimmte Gebäude gibt es alternativ feste Mindestleistungen, etwa 3 kWp bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohneinheiten.

Es gibt Ausnahmen – aber sie müssen nachvollziehbar sein

Die Pflicht kann unter anderem entfallen, wenn sie technisch unmöglich, wirtschaftlich nicht vertretbar oder mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben unvereinbar ist. Auch kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche sind grundsätzlich ausgenommen. Nachweise müssen auf Verlangen vorgelegt und in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden.

Was wir vor der Sanierung empfehlen

  • Dachflächen, Verschattung und Aufbauten früh erfassen
  • Statik, Leitungswege und Zählerplatz vor Beginn abstimmen
  • Eigenverbrauch durch Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox mitplanen
  • Ausnahmen und Nachweise nicht erst nach Abschluss zusammensuchen

Stand: September 2026. Dieser Beitrag bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder bauordnungsrechtliche Einzelfallprüfung. Grundlage ist die Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen.

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