Einspeisevergütung 2027: Was für neue PV-Anlagen bereits feststeht

Photovoltaikanlage im warmen Sonnenlicht

Wer eine Photovoltaikanlage für 2027 plant, möchte verständlicherweise wissen, wie viel der eingespeiste Strom wert sein wird. Die ehrliche Antwort lautet: Für Anlagen, die bis zum 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, stehen die Sätze fest. Für die Zeit danach sollte man die nächste offizielle Veröffentlichung abwarten.

Die bekannten Sätze bis 31. Januar 2027

Für neue Gebäudeanlagen bis 10 kW nennt die Bundesnetzagentur 7,70 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Für größere Anlagen gelten gestaffelte Werte: bis 40 kW 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent, bis 100 kW 5,44 beziehungsweise 10,24 Cent. Entscheidend sind Inbetriebnahmedatum, Anlagenleistung und Einspeisemodell.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

Bei der Teileinspeisung wird Solarstrom zunächst im eigenen Gebäude genutzt; nur der Überschuss geht ins Netz. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom eingespeist und höher vergütet. Was wirtschaftlich besser passt, hängt nicht nur vom Vergütungssatz ab, sondern auch von Verbrauch, Strompreis, Dachfläche und möglichen flexiblen Verbrauchern.

Unser Praxisblick: Nicht nur auf einen Centbetrag schauen

Eine Anlage begleitet Sie viele Jahre. Deshalb sind sinnvolle Dimensionierung, verlässliches Monitoring und ein guter Eigenverbrauch oft wichtiger als eine kurzfristige Rechnung mit nur einem Vergütungssatz. Wärmepumpe, Wallbox und Speicher können den Solarstrom dann nutzen, wenn er auf dem Dach entsteht.

Stand: September 2026. Die Fördersätze können sich für spätere Inbetriebnahmen oder durch Gesetzesänderungen ändern. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur.

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